21. Februar 2005

 

Ratsverhandlungen des Gemeinderates 5734 Reinach AG

Kiesplatz an der Sandgasse: Abstellen von Fahrzeugen verboten

Im Zusammenhang mit dem Neubau Migros Reinach wurde nördlich der Sandgasse zwischen der Bahnlinie und dem Haushaltsgeschäft Karpf ein Installationsplatz eingerichtet. Der Platz wurde dann im Hinblick auf die WSB Verlegung Reinach-Menziken belassen. Das Aargauische Baudepartement teilt nun dem Gemeinderat mit, dass der Kiesplatz als Parkplatz von Dritten verwendet wird und der Kanton den Platz auf Ende Februar 2005 räumen möchte. Daher dürfen ab sofort keine Fahrzeuge mehr auf dem Kiesplatz abgestellt und auch kein Material abgelagert werden. Falls nach Ende Februar 2005 immer noch Fahrzeuge parkiert sind, wird eine Räumung mit Hilfe der Polizei erfolgen.

Prämienverbilligung für obligatorische Krankenpflegeversicherung im Jahr 2006

Das Kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass Kantonseinwohnerinnen und -Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt werden können.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die am 1. Januar 2006

a) bei einer anerkannten Krankenkasse für die Krankenpflege-Grundversicherung versichert sind

b) im Kanton Aargau Wohnsitz haben.

Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2005.

Der Verbilligungsbeitrag wird nur ausbezahlt, wenn bis spätestens am 31. Mai 2005 ein Antrag gestellt wird. Die SVA-Gemeindezweigstelle ist zuständig für die Abgabe und Entgegennahme der Anmeldeformulare. Dort erhält man auch alle notwendigen Auskünfte (Tel. 062 765 12 12).

SBB-Tageskarte rechtzeitig reservieren

Planen Sie eine Reise oder einen Ausflug mit öffentlichen Verkehrsmitteln und möchten von den Tageskarten der Gemeinde Reinach zum Preis von Fr. 34.00 pro Karte profitieren? Dann denken Sie daran, diese rechtzeitig zu reservieren, da die beiden Karten zum Teil schon Wochen im voraus ausgebucht sind. Die vordatierten Tageskarten berechtigen zur freien Fahrt in der zweiten Klasse auf den Strecken des GA-Bereichs. Dazu zählen das gesamte SBB-Netz, die AAR bus+bahn sowie die meisten Privatbahnen und Schifffahrtsgesellschaften. Reservationen nimmt das Steueramt unter Telefon 062 765 12 68 entgegen. Die Tageskarten können frühestens drei Monate vor dem Benützungstag reserviert oder während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten gegen Barzahlung im Steueramt erworben werden. Dieses Angebot gilt übrigens nicht nur für die Reinacher Bevölkerung, sondern auch für auswärts Wohnende.

Häckseldienst

Der nächste Häckseldienst wird am Montag, 07. März 2005, durchgeführt. Anmeldeschluss ist am Donnerstag, 03. März 2005. Anmeldekarten können bei der Einwohnerkontrolle oder der Bauverwaltung bezogen werden. Zudem kann das Anmeldeformular direkt im Online-Schalter der Gemeinde Reinach (www.reinach.ch) unter Bauverwaltung ausgefüllt und zugestellt werden.

Grünabfuhr

Die nächste Grünabfuhr wird am Mittwoch, 23. März 2005, durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass nur die handelsüblichen Grüncontainer der Grössen 40 / 140 / 240 / 360 und 800 Liter benützt werden dürfen. Alle anderen Gebinde werden nicht geleert!

Folgende Baugesuche wurden unter Bedingungen bewilligt:

  • Martin Baumann, Breitestrasse 45, 5734 Reinach: Balkonverglasung, Parzelle 3942, Geb. Nr. 2447
  • Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66 5734 Reinach (Wasserversorgung Reinach): Nutzung des Grundwasservorkommens beim Reservoir Sonnenberg, Parzellen 828 und 2760; ausserhalb Baugebiet, im Wald (Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Reinach)

 


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