25. April 2005
Ratsverhandlungen des Gemeinderates 5734 Reinach AG
Aenderung der Bauordnung
Im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens hat das Aarg. Baudepartement festgestellt, dass die vom Gemeinderat geplante Aenderung des § 25 Abs. 2 der Bauordnung zu weit geht und die Richtplanvorgabe nicht mehr eingehalten werden könnte. So musste der Gemeinderat noch einmal über die Bücher, weshalb dieses Geschäft von der Traktandenliste der Sommer-Gemeindeversammlung gestrichen werden musste.
Der Gemeinderat hat am 14. Februar 2005 einen Aenderungsvorschlag von § 25 Abs. 2 der Bauordnung in die kant. Vorprüfung gegeben. Die Aenderung sieht vor, dass in der Industriezone Verkaufsflächen für Güter des täglichen Bedarfs bis zu einer Ladenfläche von 1'000 m2 möglich sein sollen. Dies geht dem Baudepartement jedoch zu weit, da gemäss kant. Richtplan die Gesamtfläche für Einkaufsläden 3'000 m2 nicht überschreiten darf. Damit diese Vorgabe eingehalten werden kann, soll die Aenderung von § 25 Abs. 2 der Bauordnung nun nicht im ganzen Industriegebiet sondern nur in einem Teilgebiet westlich der Kantonsstrasse K242 und in einem weiteren Teilgebiet östlich der K242 gelten. Diesen Vorschlag hat der Gemeinderat jetzt wieder in die Vorprüfung gegeben. Der Gemeindeversammlung kann dieses Geschäft nicht wie vorgesehen an der Sommer-Gemeindeversammlung, sondern erst an der Winter-Gemeindeversammlung vorgelegt werden.
Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag nach Auffahrt geschlossen. Das Personal hat die Arbeitszeit vorgeholt. Am Mittwoch, 04. Mai 2005, schliessen die Schalter bereits um 16.00 Uhr. Bei Todesfällen kann der Pikett-Dienst täglich von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr unter folgender Nummer erreicht werden: 062 723 46 45 (Max Richner). Das Bestattungsinstitut Caminada ist unter der Nummer 062 824 25 84 erreichbar.
Identitätskarte und Pass
Reisen Sie in den Sommerferien ins Ausland? Dann prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes. Denken Sie daran, dass Sie für das Ausstellen der neuen Ausweise bis zu 14 Tage rechnen müssen. Falls Sie einen neuen Pass benötigen, melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, damit ein Antragsformular ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Dazu bringen Sie folgende Unterlagen mit: Identitätsnachweis, ein aktuelles Passfoto und falls vorhanden der alte Pass oder die alte Identitätskarte. Die Gültigkeit der neuen Ausweise beträgt bei Erwachsenen zehn Jahre, bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr fünf Jahre und bei Kindern bis zum dritten Altersjahr drei Jahre.
Für Erwachsene betragen die Kosten für eine Identitätskarte Fr. 70.00, für einen Pass Fr. 125.00 und für Pass und Identitätskarte zusammen Fr. 138.00. Für Kinder und Jugendliche kostet der Pass Fr. 60.00, die Identitätskarte Fr. 35.00 und beides zusammen Fr. 73.00.
Falls Sie Ihren Ausweis verloren haben, müssen Sie dies sofort nach Feststellung bei der Polizei melden. Mit der Verlustmeldung können Sie bei der Einwohnerkontrolle einen neuen Ausweis beantragen.
Strafanzeige gegen einen Sozialhilfeempfänger
Der Gemeinderat hat gegen einen Sozialhilfeempfänger Strafanzeige erstattet, weil dieser einen Mietvertrag gefälscht hat, um eine höhere Sozialhilfe zu bekommen.
GrünabfuhrDie nächsten Grünabfuhren werden am Mittwoch, 04. und 25. Mai 2005, durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass nur die handelsüblichen Grüncontainer der Grössen 40 / 140 / 240 / 360 und 800 Liter benützt werden dürfen. Alle anderen Gebinde werden nicht geleert!
Durchfahrtsbewilligung
Dem Gemeinderat Menziken ist die Durchfahrtsbewilligung für die Oldiesternfahrt anlässlich des Dorffestes Menziken am Samstag, 04. Juni 2005, von 10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr, erteilt worden.
Folgendes Baugesuch wurde unter Bedingungen bewilligt:
Hanspeter Flückiger-Vollmer, Wiesenstrasse 37, 5734 Reinach: Anbau – Erweiterung bestehender Schopf, Parzelle 2309, Geb. Nr. 2503

