30. Mai

 

Gemeinderatsverhandlungen vom 30. Mai 2005
 

Gemeindewahlen Amtsperiode 2006/2009

Am Sonntag, 25. September 2005, finden die Gesamterneuerungswahlen von

  • 5 Mitgliedern der Schulpflege
  • 5 Mitgliedern der Finanzkommission
  • 3 Mitgliedern und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 4 Mitgliedern und vier Ersatzmitgliedern des Wahlbüros
  • 5 Mitgliedern des Gemeinderats
  • Gemeindeammann
  • Vizeammann

für die Amtsperiode 2006/2009 statt. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:

  • Für die Wahlvorschläge sind die offiziellen Anmeldeformulare zu verwenden. Die Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am 12. August 2005 für den 1. Wahlgang in der Gemeindekanzlei einzureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Wahlvorschläge müssen den Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Heimatort, Adresse sowie die Partei oder Gruppierung der Kandidierenden enthalten.

  • Bei den Wahlen in die Gemeindekommissionen sind bereits im 1. Wahlgang stille Wahlen möglich. Davon ausgenommen ist auf Gemeindeebene einzig der Gemeinderat. Dort gibt es im 1. Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl.

  • Liegen mehr oder weniger Wahlvorschläge vor als Sitze zu vergeben sind, kommt es zur Urnenwahl am angekündigten Termin. Die Vorgeschlagenen werden den Stimmberechtigten auf einem Informationsblatt bekannt gegeben. An der Wahl können aber auch weitere, nicht angemeldete wahlfähige Kandidatinnen und Kandidaten teilnehmen.

  • Ein 2. Wahlgang ist durchzuführen, falls im 1. Wahlgang nicht alle Wahlen zustande gekommen sind. Der Gemeinderat hat den Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang auf den 27. November 2005 festgesetzt. Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert zehn Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinde bei der Gemeindekanzlei mit dem offiziellen Anmeldeformular angemeldet wird. Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Der 2. Wahlgang darf erst dann durchgeführt werden, wenn mindestens so viele Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet sind, als noch gewählt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, setzt das Wahlbüro eine Nachfrist für die Einreichung weiterer Vorschläge an.

Abstimmungsresultate

Am kommenden Wochenende finden Eidg. und Kant. Abstimmungen statt. Die Resultate von Reinach werden unmittelbar nach der Auszählung im Anschlagkasten beim Zentralschulhaus veröffentlicht. Zudem werden sie auch auf der Homepage der Gemeinde Reinach (www.reinach.ch) aufgeführt.

Grünabfuhr

Die nächste Grünabfuhr wird am Mittwoch, 15. Juni 2005, durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass nur die handelsüblichen Grüncontainer der Grössen 40 / 140 / 240 / 360 und 800 Liter benützt werden dürfen. Alle anderen Gebinde werden nicht geleert!

Folgende Baugesuche wurden unter Bedingungen bewilligt:

  • Soundgarden Gartmann GmbH, Augustin-Keller-Strasse 12, 5600 Lenzburg. Leuchtreklamen Fassaden / Leuchtpylon, Hauptstrasse 77, 5734 Reinach (Grundeigentümer Gerber Hansruedi, Hauptstrasse 77, 5734 Reinach): Parzellen 1302 und 1303, Geb. Nr. 37

  • Maja Hort, Postweg 5, 5012 Schönenwerd: Einzäunung Grundstück für Hundehaltung, Aufhebung bestehende Garageneinfahrt, Erstellung zweier Autoabstellplätze, Beinwilerstrasse 18, Parzelle 3047, Geb. Nr. 1465

 

 


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