Baugesuchspublikationen vom 9.7.2010
 

BG Nr. 2010 / 056

Bauherrschaft und

Marc und Rahel Schürch,

Grundeigentümer

Munimattstrasse 3, 5737 Menziken

 

  

Projektverfasser

Anna Räber, Höhenweg 23, 5102 Rupperswil

Lage

Hübelacker 17, Parz. 2956, Geb. Nr. 1215

Bauobjekt

Renovation Einfamilienhaus

  

BG Nr. 2010 / 057

Bauherrschaft und

Michael Güthlin und Monja Hammer,

Grundeigentümer

Eichhörnliweg 49, 5734 Reinach

 

  

Projektverfasser

Perrinjaquet Gartenbau, Friedhofstrasse 1, 5737 Menziken

Lage

Eichhörnliweg 49, Parz. Nr. 4135

Bauobjekt

Erstellen Granitblocksteinmauer mit Aufbau Buchshecke

  

BG Nr. 2010 / 059

Bauherrschaft und

Einwohnergemeinde Reinach,

Grundeigentümer

Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

 

  

Projektverfasser

Regionale Bauverwaltung, Kirchenbreitestrasse 47, 5734 Reinach

Lage

Hauptstrasse K242, Parz. Nrn. 2246 und 3877

Bauobjekt

Gestaltung Innenfläche Kreisel Eien

  

Oeffentliche Auflage:        12.07. – 10.08.2010

Während der Bürozeiten in den Büros der Bauverwaltung Reinach, Beratungszentrum, Kirchenbreitestrasse 47.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
  


Meldung druckenText versendenFenster schliessen