Baugesuchspublikationen vom 3.9.2010
 

BG Nr. 2010 / 076

Bauherrschaft und

Baukonsortium René Frauchiger und Max Egger,

Grundeigentümer

Sonneckweg 10, 5034 Suhr

 

   

Projektverfasser

Schweizer Architekten HTL/STV, Rolf Schweizer, Rentäcker 7, 5507 Mellingen

Lage

Parz. nr. 3701, Geb. Nr. 126, Gigerstrasse 2

Bauobjekt

Teilabbruch Scheunenanbau, Abbruch Mehrfamilienhaus

  

BG Nr. 2010 / 080

Bauherrschaft und

Niederöst Stephan, Kirchrain 7, 5734 Reinach

Grundeigentümer

 
 

  

Projektverfasser

Atrium-Design AG, Aarauerstrasse 23, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 913, Geb. Nr. 1992, Kirchrain 7

Bauobjekt

Sitzplatzüberdachung, zweiseitig verglast

  

Oeffentliche Auflage:        06.09. – 05.10.2010

Während der Bürozeiten in den Büros der Bauverwaltung Reinach, Beratungszentrum, Kirchenbreitestrasse 47.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
  


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