| Baugesuchspublikationen vom 27.1.2012 |
BG Nr. 2012 / 001
| Bauherrschaft und | Kaspar Hanspeter, Sandgasse 25, 5734 Reinach |
| Grundeigentümer | |
| Projektverfasser | Weber Ruedi, Hübelacker 13, 5734 Reinach |
| Lage | Parz. Nr. 2279, Geb. Nr. 351, Sandgasse 25 |
| Bauobjekt | Änderung Torabschluss Garagenbox |
BG Nr. 2012 / 004
| Bauherrschaft und | Siegrist Max, Risiweg 5, 5737 Menziken |
| Grundeigentümer | |
| Projektverfasser | Marti Hans, Wittmeristrasse 3, 5737 Menziken |
| Lage | Parz. Nr. 4260, Alzbachstrasse 46 |
| Bauobjekt | Neubau Garagen und Abstellplätze Baumateriallager |
Oeffentliche Auflage: 30.01. – 28.02.2012
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.