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Im Todesfall

Nach einem Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist es schwierig, das Richtige zu tun. Schock, Fassungslosigkeit und Trauer können die erste Zeit nach dem Tod einer nahestehenden Person prägen. Dennoch gibt es wichtige Punkte, die unmittelbar nach einen Todesfall zu beachten sind.

Tod zu Hause        

  • Benachrichtigen Sie eine ärztliche Fachperson. Diese bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbe­scheinigung aus.
  • Bei Abwesenheit der Hausärztin bzw. des Hausarztes ist der ärztliche Notfalldienst, 0800 401 501, oder die Polizei 117 zu rufen.
  • Bitte melden Sie den Todesfall persönlich dem Regionalen Zivilstandsamt, Hauptstrasse 80, 5736 Burg, Tel. 062 765 78 40.

Tod infolge eines Unfalls

  • Benachrichtigen Sie die Polizei Tel. 117 (auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen). Die Polizei bietet den Bezirksarzt auf, der den Leichnam zur Bestattung freigibt oder die Überführung ins Institut für Rechtsmedizin Aarau anordnet. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen, weshalb sich die Beisetzung etwas verzögern kann.

Tod im Spital oder im Heim

  • Die Heim- oder Spitalverwaltung meldet den Todesfall dem Regionalen Zivilstandsamt.

Tod in einem anderen Kanton

  • Bitte melden Sie den Todesfall persönlich dem zuständigen Regionalen Zivilstandsamt.
  • Anzeige des Todesfalls bei der Abteilung Bestattungen/Nachlasse.

Tod im Ausland