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Anzeige eines Todesfalls

Als Angehörige oder Angehöriger müssen Sie den Todesfall innerhalb von zwei Tagen bei der Abteilung Bestattungen/Nachlasse melden. Die Abteilung Bestattungen/Nachlasse ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erreichbar. An allen arbeitsfreien Tagen haben sich die Angehörigen in erster Linie direkt mit einem Bestattungsinstitut ihrer Wahl in Verbindung zu setzen.

Während der Feiertage richtet die Abteilung Bestattungen/Nachlasse einen Pikettdienst ein. Die jeweils gültige Pikettnummer kann via Zentrale der Gemeindeverwaltung, 062 765 12 12, in Erfahrung gebracht werden.

Bringen Sie wenn möglich folgende Dokumente mit

Schweizer Bürger

  • Ärztliche Todesbescheinigung oder Anzeige des Spitals
  • Familienausweis oder Familienbüchlein

Ausländische Staatsangehörige

  • Ärztliche Todesbescheinigung oder Anzeige des Spitals
  • Familienausweis oder Familienbüchlein
  • Reisepass und Ausländerausweis

 

Ist kein Familienausweis oder Familienbüchlein vorhanden, zusätzlich

  • Eheschein
  • Geburtsschein der verstorbenen Person
  • Geburtsschein des Ehepartners (falls die verstorbene Person verhei­ratet war)