Anzeige eines Todesfalls
Als Angehörige oder Angehöriger müssen Sie den Todesfall innerhalb von zwei Tagen bei der Abteilung Bestattungen/Nachlasse melden. Die Abteilung Bestattungen/Nachlasse ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erreichbar. An allen arbeitsfreien Tagen haben sich die Angehörigen in erster Linie direkt mit einem Bestattungsinstitut ihrer Wahl in Verbindung zu setzen.
Während der Feiertage richtet die Abteilung Bestattungen/Nachlasse einen Pikettdienst ein. Die jeweils gültige Pikettnummer kann via Zentrale der Gemeindeverwaltung, 062 765 12 12, in Erfahrung gebracht werden.
Bringen Sie wenn möglich folgende Dokumente mit
Schweizer Bürger |
|
Ausländische Staatsangehörige |
|
|
Ist kein Familienausweis oder Familienbüchlein vorhanden, zusätzlich
|