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Erbenverzeichnis

Das Verzeichnis der gesetzlichen Erben wird anhand der Auszüge über den registrierten Familienstand, welche beim zuständigen Zivilstandsamt am Heimatort der verstorbenen Person bestellt werden, erstellt. Bei verstorbenen Personen ausländischer Nationalität werden die entsprechenden Dokumente im Heimatstaat allenfalls mithilfe der Botschaft oder des Konsulates des entsprechenden Landes, angefordert.

Die Bestimmungen einer allfälligen letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) werden, im Gegensatz zur Erbbescheinigung, im Erbenverzeichnis nicht berücksichtigt. Häufig wird deshalb von den Banken etc. eine Erbbescheinigung verlangt. Die Kosten für ein Erbenverzeichnis sind wesentlich geringer als jene der Erbbescheinigung. Deshalb lohnt es sich genau abzuklären, welches Dokument verlangt wird.

Bei Erbenverzeichnis-Bestellungen von Verstorbenen, deren Tod bereits einige Jahre zurück liegt, sind wir dankbar, wenn Sie uns das Todesjahr sowie die Ihnen allenfalls bekannten aktuellen Adressen der Erben mitteilen.

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