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Adressauskünfte

Adressauskünfte unterstehen dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).

Adressanfragen von privaten Dritten sind schriftlich an die Einwohnerdienste Reinach zu richten. Der Grund für die Anfrage ist mit einem Interessennachweis zu belegen. Die Gebühren für eine Adressauskunft betragen CHF 20.00

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.