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13. September 2022

BG Nr. 2022/079

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Oertig & Seger Immobilien AG, Altweg 16, 8500 Frauenfeld

Projektverfasser

Hegi Koch Kolb + Partner Architekten AG, Zentralstrasse 30a, 5610 Wohlen

Lage

Parz. Nr. 3069, Unteres Eichhörnli 1 - 8

Bauobjekt

Überbauung Sonnenberg, Neubau von 8 Einfamilienhäusern mit gemeinsamer Einstellhalle

Oeffentliche Auflage:           16.09.2022 - 17.10.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.