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Abstimmungen/Wahlen

Abstimmungstermine 2024

  • 3. März 2024
  • 9. Juni 2024
  • 22. September 2024
  • 20. Oktober 2024 (Gesamterneuerungswahlen Grosser Rat und Regierungsrat)
  • 24. November 2024

Die jährlichen Abstimmungstermine der nächsten 20 Jahre finden Sie unter www.admin.ch.


Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort Zentralschulhaus
Samstag 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Sonntag 08.30 Uhr bis 09.00 Uhr

Die Urne wird jeweils eine halbe Stunde vor der Gemeindeversammlung aufgestellt, wenn am darauf folgenden Wochenende eine Abstimmung stattfindet.


Veröffentlichung der Abstimmungsresultate

Die Abstimmungsresultate der Gemeinde finden Sie im Anschlagkasten beim Gemeindehaus und auf der Gemeindehomepage.

Die gesamten Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch und diejenigen des Kantons unter www.ag.ch.


Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus (Gemeindebriefkasten) werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 5 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein. 

Stellvertretung: Wie vorgehen?

Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.