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13. Januar 2016

BG Nr. 2015 / 136

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Fischer Reinach AG, Hauptstrasse 90, 5734 Reinach

Projektverfasser

Kreis + Merz AG, Buchserstrasse 12, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 2137, Geb. Nr. 1493, Hauptstrasse 90

Bauobjekt

Neuer Haupteingang

Oeffentliche Auflage:          18.01. –16.02.2016   

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid ver-langt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.