13. Januar 2016
BG Nr. 2015 / 136 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Fischer Reinach AG, Hauptstrasse 90, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Kreis + Merz AG, Buchserstrasse 12, 5000 Aarau |
Lage |
Parz. Nr. 2137, Geb. Nr. 1493, Hauptstrasse 90 |
Bauobjekt |
Neuer Haupteingang |
Oeffentliche Auflage: 18.01. –16.02.2016
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid ver-langt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.