26. Januar 2016
BG Nr. 2015 / 133 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Sula Xhevdet, Alte Strasse 21, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Sula Xhevdet, Alte Strasse 21, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 2190 und Nr. 1565, Geb. Nr. 640 und Nr. 369B, Alzbachstrasse 3 und Alte Strasse 21 |
Bauobjekt |
Anbau Balkon und Vorraum Eingang, Überdachung Eingangstüre, Pergola, Vergrösserung Fenster, nachträgliches Baugesuch |
Oeffentliche Auflage: 01.02. – 01.03.2016
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.