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18. April 2016

BG Nr. 2016 / 028

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Bo Carlo, Breitestrasse 41, 5734 Reinach

Projektverfasser

Bo Carlo, Breitestrasse 41, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1522, Geb.-Nr. 108, Breitestrasse 41

Bauobjekt

Versetzen Gartenzaun, Erstellen Parkplatz, Überdachung Hintereingang

 

BG Nr. 2016 / 034

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Heutschi Roger, Seestrasse 102, 8002 Zürich und Heutschi Ivan, Ackerstrasse 22, 4800 Zofingen

Projektverfasser

Heutschi Walter, Herrenacker 1, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3685, Geb. Nr. 2155, Herrenacker 1

Bauobjekt

Ersatz der bestehenden Böschungssicherung aus Eichenschwellen durch Granitblocksteine

 

BG Nr. 2016 / 035

 

Bauherrschaft

Hunziker Franziska, Kleefeldstrasse 12, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Hunziker Thomas und Franziska, Kleefeldstrasse 12, 5734 Reinach

Projektverfasser

Atelier Süd, Hauptstrasse 5, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3443, Geb. Nr. 2521, Kleefeldstrasse 12

Bauobjekt

Anbau Einliegerwohnung UG mit Abstellraum und Garage

 

BG Nr. 2016 / 037

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Richner Sibylle, Retterswil 12, 5703 Seon

Projektverfasser

as pferdestall GmbH, Oberdorf 3, 5040 Schöftland

Lage

Parz. Nr. 2309, Geb. Nr. 2508, Wiesenstrasse 37

Bauobjekt

Umbau Reitanlage, Anbau von Pferdeboxen

 

BG Nr. 2016/ 039

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Peterhans Walter, Sonnenbergstrasse 38, 5734 Reinach

Projektverfasser

Peterhans Walter, Sonnenbergstrasse 38, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1128, Sonnenbergstrasse 38

Bauobjekt

Zeltüberdachung des bestehenden Pools

Oeffentliche Auflage:          25.04. – 24.05.2016

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.