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1. Juni 2016

Baugesuchspublikation

BG Nr. 2016 / 044

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Euphorie AG, Hauptstrasse 19, 5734 Reinach

Projektverfasser

Berzati AG, Hauptstrasse 19, 5734 Reinach

Lage

Geb. Nr. 437und Nr. 438, Parz. Nr. 2915 und Nr. 1485, Alte Strasse 50 und 52

Bauobjekt

Umbau der bestehenden Wohn- und Geschäftsliegenschaften mittels Treppenhausverbindung in Mehrfamilienhaus

Oeffentliche Auflage:          06.06. – 05.07.2016

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.