17. August 2016
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2016 / 072 |
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Bauherrschaft |
Swisscom (Schweiz) AG, Weinberglistrasse 4, 6002 Luzern |
Grundeigentümer |
Alu Menziken Extrusion AG, Alte Aarauerstrasse 11, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen |
Lage |
Parz. Nr. 2496, Geb. Nr. 1565, Alte Aarauerstrasse 11 |
Bauobjekt |
Mast- und Antennenaustausch an der bestehenden Mobilfunkanlage |
BG Nr. 2016 / 084 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Hochmal Kai und Novotny Hochmal Blanka, Zelgmatte 9a, 5600 Lenzburg |
Projektverfasser |
Steiner Marlene, Bösenwil 587, 4805 Brittnau |
Lage |
Parz. Nr. 925, Geb. Nr. 890, Brunnmattstrasse 14 |
Bauobjekt |
Abbruch Gartenhaus Nr. 1864, Umbau bestehendes Einfamilienhaus |
Oeffentliche Auflage: 22.08. – 20.09.2016
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.