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17. August 2016

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2016 / 072

 

Bauherrschaft

Swisscom (Schweiz) AG, Weinberglistrasse 4, 6002 Luzern

Grundeigentümer

Alu Menziken Extrusion AG, Alte Aarauerstrasse 11, 5734 Reinach

Projektverfasser

Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen

Lage

Parz. Nr. 2496, Geb. Nr. 1565, Alte Aarauerstrasse 11

Bauobjekt

Mast- und Antennenaustausch an der bestehenden Mobilfunkanlage

 

BG Nr. 2016 / 084

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Hochmal Kai und Novotny Hochmal Blanka, Zelgmatte 9a, 5600 Lenzburg

Projektverfasser

Steiner Marlene, Bösenwil 587, 4805 Brittnau

Lage

Parz. Nr. 925, Geb. Nr. 890, Brunnmattstrasse 14

Bauobjekt

Abbruch Gartenhaus Nr. 1864, Umbau bestehendes Einfamilienhaus

Oeffentliche Auflage:          22.08. – 20.09.2016  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.