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05. Oktober 2016

BG Nr. 2016 / 091

 

Bauherrschaft

Eichenberger-Beyeler AG, Wydenstrasse 18a, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Niklaus-Buri Katharina, Bifangweg 33, 3125 Toffen

Projektverfasser

Atelier Süd, Hauptstrasse 5, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1650, Geb. Nr. 179, Pilatusstrasse 29, Tulpenweg 11

Bauobjekt

Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Schopf, Neubau Mehrfamilienhaus

 

BG Nr. 2016 / 098

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Eichenberger Theobald, Küfferstrasse 9, 5734 Reinach

Projektverfasser

Eichenberger Theobald, Küfferstrasse 9, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2749, Geb. Nr. 1064, Küfferstrasse 9

Bauobjekt

Ersatz bestehende Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

BG Nr. 2016 / 099

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Gautschi Pascal, Hauptstrasse 101, 5732 Zetzwil

Projektverfasser

Buri Planung & Bau, Sarmenstorferstr. 21, 5615 Fahrwangen

Lage

Parz. Nr. 1622, Geb. Nr. 721, Gigerstrasse 18

Bauobjekt

Sanierung und Erweiterung Einfamilienhaus, Einbau Schleppgaube und Dachfenster

Oeffentliche Auflage:           10.10. – 08.11.2016

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.