23. November 2016
Baugesuchspublikation
BG Nr. 2016 / 106 |
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Bauherrschaft |
Sejdi und Zyrafete Arifaj, Herrenweg 29, 5734 Reinach AG |
Grundeigentümer |
Sejdi und Zyrafete Arifaj, Herrenweg 29, 5734 Reinach AG |
Projektverfasser |
AND Bau AG, Hauptstrasse 2, 5734 Reinach |
Lage |
Herrenweg 29, Parz. Nr. 1721, Geb. Nr. 148 |
Bauobjekt |
Teilabbruch best. Gebäude, Anbau neuer Hausteil mit 5-Zimmer-Maisonette-Wohnung |
Oeffentliche Auflage: 28.11.2016 – 03.01.2017
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.