Navigieren in Reinach

22. März 2017

Baugesuchspublikation

BG Nr. 2017 / 0005

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

J. Safra Sarasin Anlagestiftung, c/o Bank J. Safra Sarasin, Elisabethenstrasse 62, 4051 Basel

Projektverfasser

Kurt Weber AG, Haupstrasse 35, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 1530, Breitestrasse 53

Bauobjekt

Neubau MFH – Überbaaung Breite 2

Oeffentliche Auflage: 27.03.2017 – 25.04.2017

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.