22. März 2017
Baugesuchspublikation
BG Nr. 2017 / 0005 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
J. Safra Sarasin Anlagestiftung, c/o Bank J. Safra Sarasin, Elisabethenstrasse 62, 4051 Basel |
Projektverfasser |
Kurt Weber AG, Haupstrasse 35, 5737 Menziken |
Lage |
Parz. Nr. 1530, Breitestrasse 53 |
Bauobjekt |
Neubau MFH – Überbaaung Breite 2 |
Oeffentliche Auflage: 27.03.2017 – 25.04.2017
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.