18. Oktober 2017
Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2017 / 099 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Burg-Sins AG, Bodenfeldstrasse 8, 5643 Sins |
Projektverfasser |
Biwea GmbH, Bösch 63, 6331 Hünenberg |
Lage |
Parz. Nr. 3535, Geb. Nr. 1894, Haldenstrasse 7 |
Bauobjekt |
Anbau Wohnzimmer an bestehendes Wohnhaus |
BG Nr. 2017 / 100 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Hacienda Immobilien AG, Steinachermattweg 1, 5033 Buchs |
Projektverfasser |
Thut Architekten AG, Tellstrasse 19, 5000 Aarau |
Lage |
Parz. Nr. 2278, Sandgasse 23 |
Bauobjekt |
Neubau Auto-Showroom mit Neuwagenaufbereitung, |
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Erweiterung Parkplatz Nord |
Oeffentliche Auflage: 23.10. – 21.11.2017
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.