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18. Oktober 2017

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2017 / 099

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Burg-Sins AG, Bodenfeldstrasse 8, 5643 Sins

Projektverfasser

Biwea GmbH, Bösch 63, 6331 Hünenberg

Lage

Parz. Nr. 3535, Geb. Nr. 1894, Haldenstrasse 7

Bauobjekt

Anbau Wohnzimmer an bestehendes Wohnhaus

 

BG Nr. 2017 / 100

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Hacienda Immobilien AG, Steinachermattweg 1, 5033 Buchs

Projektverfasser

Thut Architekten AG, Tellstrasse 19, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 2278, Sandgasse 23

Bauobjekt

Neubau Auto-Showroom mit Neuwagenaufbereitung,

 

Erweiterung Parkplatz Nord

Oeffentliche Auflage:          23.10. – 21.11.2017

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.