Navigieren in Reinach

10. Januar 2018

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2017 / 115

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Nevenka und Novica Matusic, Leutwilerstrasse 16a, 5706 Boniswil

Projektverfasser

Designbau W+Z, Zeglimatte 3, 6260 Reiden

Lage

Parz. Nr. 934, Geb. Nr. 454, Neudorfgasse 2, Neudorfstrasse 33

Bauobjekt

Umbau bestehendes Wohnhaus Nr. 454 und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage

 

BG Nr. 2017 / 130

 

Bauherrschaft

AKM Generalbau GmbH, Hauptstrasse 37, 5616 Meisterschwanden

Grundeigentümer

BRPS Invest AG, Kantonsstrasse 3, 6246 Altishofen

Projektverfasser

AKM Generalbau GmbH, Hauptstrasse 37, 5616 Meisterschwanden

Lage

Parz. Nr. 4379, Tannenrain 4

Bauobjekt

Neubau Dreifamilienhaus mit zwei Carports

 

BG Nr. 2017 / 131

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Christian & Franziska Gautschi, Titlisstrasse 3, 5734 Reinach

Projektverfasser

Christian Gautschi, Titlisstrasse 3, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3125, Geb. Nr. 1498, Titlisstrasse 3

Bauobjekt

Umbau und Umnutzung Dachgeschoss zu Wohnraum / Erweiterung bestehende Garage

 

BG Nr. 2017 / 132

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Kelmend Abazi, Alte Strasse 3, 5734 Reinach und Driton Abazi, Alte Strasse 15, 5734 Reinach

Projektverfasser

Kelmend Abazi, Alte Strasse 3, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2236, Aarauerstrasse 17

Bauobjekt

Erstellen Carport mit Schopf

Oeffentliche Auflage:          15.01. – 13.02.2018  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.