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13. Februar 2018

Baugesuchspublikation

BG Nr. 2018 / 006

 

Bauherrschaft

Berzati Muharem, Schorenquartier 20, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Berzati AG Generalunternehmung, Hauptstrasse 19, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 908, Brunnmattstrasse 18

Bauobjekt

Neubau Einfamilienhaus mit Tiefgarage

Oeffentliche Auflage:          19.02. – 20.03.2018  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.