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7. März 2018

Baugesuchspublikation

BG Nr. 2018 / 010

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Sadikaj Shkelzen, Tunaustrasse 46, 5734 Reinach, Zeqiri Arbim, Rigiweg 3, 6285 Hitzkirch und Hakaj Valon, Tunaustrasse 46, 5734 Reinach

Projektverfasser

a-zwei Unternehmungen, Grenzstrasse 42, 5736 Burg

Lage

Parz. Nr. 1427, Geb. Nr. 98, Färberstrasse 16

Bauobjekt

Umnutzung Wohnhaus in Restaurant und Bar

Oeffentliche Auflage:          12.03. – 10.04.2018

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.