7. März 2018
Baugesuchspublikation
BG Nr. 2018 / 010 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Sadikaj Shkelzen, Tunaustrasse 46, 5734 Reinach, Zeqiri Arbim, Rigiweg 3, 6285 Hitzkirch und Hakaj Valon, Tunaustrasse 46, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
a-zwei Unternehmungen, Grenzstrasse 42, 5736 Burg |
Lage |
Parz. Nr. 1427, Geb. Nr. 98, Färberstrasse 16 |
Bauobjekt |
Umnutzung Wohnhaus in Restaurant und Bar |
Oeffentliche Auflage: 12.03. – 10.04.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.