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16. Mai 2018

Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2018 / 041

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Faustini-Buhofer Doris, Alzbachstrasse 14, 5734 Reinach

Projektverfasser

Faustini-Buhofer Doris, Alzbachstrasse 14, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2229, Geb. Nr. 219, Alzbachstrasse 14

Bauobjekt

Ersatz Sichtschutzwand durch neue Lärm- und Sichtschutzwand

 

BG Nr. 2018 / 026

 

Bauherrschaft

Huggenberger Fritz und Adelheid, Bachmatt 6, 5706 Boniswil

Grundeigentümer

Huggenberger Fritz und Adelheid, Bachmatt 6, 5706 Boniswil; Huggenberger Reto, Unterdorfstrasse 27, 5703 Seon

Projektverfasser

Archicube AG, Luzernerstrasse 93, 5630 Muri

Lage

Parz. Nr. 662, Schlösslirain 9

Bauobjekt

Neubau Dreifamilienhaus

Oeffentliche Auflage: 22.05.2018 – 20.06.2018

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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