25. Juli 2018
Baugesuchspublikation
BG Nr. 2018 / 049 |
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Bauherrschaft |
Lidl Schweiz AG, Dunantstrasse 14, 8570 Weinfelden |
Grundeigentümer |
SFP Retail 2 AG, Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich |
Projektverfasser |
Aluba AG, Wesenplatz 4, 8416 Flaach |
Lage |
Parz. Nr. 3965, Aarauerstrasse 52 |
Bauobjekt |
Neubau Verkaufsmarkt Lidl |
Oeffentliche Auflage: 30.07.2018 – 28.08.2018
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.