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5. Dezember 2018

BG Nr. 2018 / 106

 

Bauherrschaft

ARGE CHS / Di Mercurio, c/o CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach

Grundeigentümer

CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3082, Geb. Nr. 1459, Sonnenbergstrasse 8

Bauobjekt

Erstellen Fertiggarage und Stützmauer

 

BG Nr. 2018 / 100

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Kiser Kurt und Neidhart Silvia, Pfisternweg 11, 6340 Baar

Projektverfasser

Atelier für ganzheitliches Bauen, Lättichstrasse 8, 6340 Baar

Lage

Parz. Nr. 2192 und 2193, Geb. Nr. 781 und 782, Kirchenbreitestrasse 26 und 28

Bauobjekt

Umbau und energetische Sanierung Doppel-EFH

Oeffentliche Auflage:          10.12.2018. bis 21.01.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.