18. Dezember 2018
BG Nr. 2018 / 103 |
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Bauherrschaft |
ARGE CHS / Di Mercurio, c/o CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach AG |
Projektverfasser |
Di Mercurio Architektur AG, Waldeggstrasse 49, 5736 Burg |
Lage |
Parz. Nr.1086, Sonnenbergstrasse 6 |
Bauobjekt |
Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage |
Oeffentliche Auflage: 03.01. bis 01.02.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.