15. Januar 2019
BG Nr. 2018 / 115 |
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Bauherrschaft |
Müller Alois, Neudorfstrasse 61, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Delaval AG, Münchrütistrasse 2, 6210 Sursee |
Lage |
Parz. Nr. 804, Geb. Nr. 462, Neudorfstrasse 61.3 |
Bauobjekt |
Neubau Rindviehstall |
Oeffentliche Auflage: 21.01. – 19.02.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.