Navigieren in Reinach

15. Januar 2019

BG Nr. 2018 / 115

 

Bauherrschaft

Müller Alois, Neudorfstrasse 61, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Delaval AG, Münchrütistrasse 2, 6210 Sursee

Lage

Parz. Nr. 804, Geb. Nr. 462, Neudorfstrasse 61.3

Bauobjekt

Neubau Rindviehstall

Oeffentliche Auflage:          21.01. – 19.02.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.