23. Januar 2019
BG Nr. 2018 / 081 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
E&K Bautec GmbH, Gässli 6, 6244 Nebikon |
Projektverfasser |
Ascal AG, Furrer Werner, Hauptstrasse 71, 6048 Horw |
Lage |
Parz. Nr. 2111, Holenwegstrasse 54 |
Bauobjekt |
Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle |
Oeffentliche Auflage: 28.01. – 26.02.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.