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23. Januar 2019

BG Nr. 2018 / 081

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

E&K Bautec GmbH, Gässli 6, 6244 Nebikon

Projektverfasser

Ascal AG, Furrer Werner, Hauptstrasse 71, 6048 Horw

Lage

Parz. Nr. 2111, Holenwegstrasse 54

Bauobjekt

Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle

Oeffentliche Auflage:           28.01. – 26.02.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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