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6. Februar 2019

BG Nr. 2018 / 114

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Sommerhalder Hans Ulrich und Beatrice, Libellenstrasse 655, 5732 Zetzwil

Projektverfasser

Gautschy Architektur AG, Bahnstrasse 679, 5728 Gontenschwil

Lage

Parz. Nr. 1987, Geb. Nr. 165, Vorderer Galliweg 22

Bauobjekt

Umbau Bauernhaus mit Teilausbau Tenne und Stall

 

BG Nr. 2019 / 002

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Widmer Adrian und Andrea, Anna-Neumann-Gasse 6, 6005 Luzern

Projektverfasser

Hüsler Architektur, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 4391, Weidstrasse 12

Bauobjekt

Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Geländeanpassung

 

BG Nr. 2019 / 007

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Ventre Francesco und Claudia, Holenwegstrasse 58, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ventre Francesco und Claudia, Holenwegstrasse 58, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3296, Geb. Nr. 1688, Holenwegstrasse 58

Bauobjekt

Anbau Garage unter bestehenden Aussensitzplatz

Oeffentliche Auflage:          11.02. – 12.03.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.