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21. Februar 2019

BG Nr. 2019 / 013

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

CSS Versicherung AG, Tribschenstrasse 21, 6005 Luzern

Projektverfasser

Nordstern AG, Chaltenbodenstrasse 16, 8834 Schindellegi

Lage

Parz. Nr. 1326, Nr. 2686, Nr. 1331, Geb. Nr. 3047, Nr. 3048, Nr. 3049, Breitestrasse 56

Bauobjekt

Erweiterung Dachterrasse, Neu Gasheizung mit Solaranlage, Projektänderung zu BG Nr. 2017/044

 

 

BG Nr. 2019 / 0011

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Ruckstuhl Luzian, Drälikon 27, 6331 Hünenberg, Dadak Hubert Günter, Unterer Chämletenweg 12, 6333 Hünenberg See und Dadak Barbara Maria, Drälikon 27, 6331 Hünenberg

Projektverfasser

PP+, Odermatt Ernst, Bühlmatt 11, 6277 Kleinwangen

Lage

Parz. Nr. 769, Geb. Nr. 1101, Löhrenstrasse 18

Bauobjekt

Sanierung Wohnhaus, Reparatur Schopf, Neubau Carport

Oeffentliche Auflage: 25.02 – 26.03.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.