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21. März 2019

BG Nr. 2019 / 0107

 

Bauherrschaft

Mulaj Avdi und Bajram, Dorfstrasse 22, 5736 Burg

Grundeigentümer

Schmidlin-O’Hanlon Stephanie, Pfistergasse 4, 5734 Reinach

Schmidlin Thomas, Wiesenstrasse 5, 5734 Reinach

Projektverfasser

Dushi Albert, Giselistrasse 15, 6006 Luzern

Lage

Parz. Nr. 1455, Pfistergasse 7

Bauobjekt

Neubau Mehrfamilienhaus

 

BG Nr. 2019 / 0018

 

Bauherrschaft

Schwarz Markus und Anja, Winkelrain 5, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Huber Peter, Sonnenweg 2, 5734 Reinach

Projektverfasser

Gautschi Lenzin Schenker Architekten AG, Schachenallee 29, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 4399, Tannenrain 9

Bauobjekt

Neubau Einfamilienhaus mit Büro

Oeffentliche Auflage:           25.03. – 23.04.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.