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24. Juli 2019

BG Nr. 2019 / 071

 

Bauherrschaft und

Portner Enrico, Zihlstrasse 18, 5734 Reinach

Grundeigentümer

 

Projektverfasser

Reissbrett.ch, Oberdorfstrasse 15, 8965 Berikon

Lage

Parz. Nr. 763, Zihlstrasse 18.1

Bauobjekt

Abbruch bestehender Schopf, Neubau Showroom für Reitartikel

Oeffentliche Auflage:          29.07. – 27.08.2019  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.