11. Juli 2019
BG Nr. 2019 / 0065 |
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Bauherrschaft und |
Boeglin Dieter und Beatrice, Eichhölzliweg 5, 4812 Mühlethal |
Projektverfasser |
Boeglin Dieter und Beatrice, Eichhölzliweg 5, 4812 Mühlethal |
Lage |
Parz. Nr. 2976, Geb. Nr. 1306, Bienenweg 8 |
Bauobjekt |
Umnutzung Werkstatt in Studiowohnung, Umnutzung gedeckter Eingang in Wintergarten |
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BG Nr. 2019 / 0058 |
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Bauherrschaft und |
Schröder Baumanagement GmbH, Hauptstrasse 2, 5737 Menziken |
Projektverfasser |
Schröder Baumanagement GmbH, Hauptstrasse 2, 5737 Menziken |
Lage |
Parz. Nr. 3488, Lerchenstrasse 1 |
Bauobjekt |
Neubau Mehrfamilienhaus mit Doppelgaragen und angebautem Autounterstand |
Oeffentliche Auflage: 15.07. – 13.08.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.