4. Juli 2019
BG Nr. 2019 / 0066 |
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Bauherrschaft und |
Fumedica Immobilien AG, Luzernerstrasse 91, 5630 Muri |
Projektverfasser |
fbpartner ag, Neudorfstrasse 32, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 2257, Geb. Nr. 1567, Sandgasse 1 |
Bauobjekt |
Sanierung Parkplatzentwässerung, Rückbau der bestehenden Tankanlage, Ersatz Öl- durch Gasheizung |
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BG Nr. 2019 / 0067 |
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Bauherrschaft und |
Rohr Mark, Mülleracker 4, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Rohr Mark, Mülleracker 4, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3731, Geb. Nr. 2197, Mülleracker 4 |
Bauobjekt |
Einbau zusätzliches Fenster im Küchenbereich, Erstellen Feuerholzaufbewahrung |
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BG Nr. 2019 / 0061 |
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Bauherrschaft und |
Stiftung Altersheim Sonnenberg, Neudorfstrasse 55, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Stiftung Altersheim Sonnenberg, Neudorfstrasse 55, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3244 und Nr. 3245, Neudorfstrasse 55B |
Bauobjekt |
Neubau Haus B / Altersheim Sonnenberg |
Oeffentliche Auflage: 08.07. – 06.08.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.