26. Juni 2019
BG Nr. 2019 / 0059 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Widmer Werner und Wiederkehr Jeanette, Kirchenbreitestrasse 11, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Pfiffner Holzbau, Niederwilerstrasse, 6221 Rickenbach |
Lage |
Parz. Nr. 3159, Geb. Nr. 1540, Kirchenbreitestrasse 11 |
Bauobjekt |
Ersatzbau Wintergarten in Wohnraum |
Oeffentliche Auflage: 01.07. – 30.07.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.