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21. August 2019

BG Nr. 2019 / 033

 

Bauherrschaft

AlpenPlakat AG, Bösch 80A, 6331 Hünenberg

Grundeigentümer

Euphorie AG, Hauptstrasse 19, 5734 Reinach

Projektverfasser

AlpenPlakat AG, Bösch 80A, 6331 Hünenberg

Lage

Parz. Nr. 1447 und Nr. 1445, Hauptstrasse 19

Bauobjekt

Erstellen Plakatanschlagstelle für Wechselwerbung

Oeffentliche Auflage: 26.08. – 24.09.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.