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Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2025/ 018

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

DEBA GmbH, Rigackerstrasse 12, 5610 Wohlen

Projektverfasser

Haller + Partner GmbH, Schützenmattweg 38, 5610 Wohlen

Lage

Parz. Nr. 1111, Sonnenbergstrasse 31

Bauobjekt

Neubau Terrassenhaus mit Einstellhalle

 

 

BG Nr. 2025/ 066

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Alessandro Marini + Jenny Gelsomino, Beinwilerstrasse 20, 5734 Reinach

Projektverfasser

OYRA Design und Architektur GmbH, Florastrasse 16, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 3046, Geb. Nr. 1371, Beinwilerstrasse 20

Bauobjekt

Umbau Dachgeschoss

 

 

BG Nr. 2025/ 074

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Heinz Peter-Kasper, Markrain 248, 5733 Leimbach

Projektverfasser

Hp-Archibau AG, Markrain 248, 5733 Leimbach

Lage

Parz. Nr. 4378 und 4397, Himmelrychweg 7a – 7f

Bauobjekt

Neubau 4 Reiheneinfamilienhäuser mit zwei Attikawohnungen und zwei Doppelgaragen

 

 

BG Nr. 2025/ 078

 

Bauherrschaft

Baukonsortium Stadtpark, c/o Smart Wohnen Swiss AG, Bahnhofplatz 3h, 5000 Aarau

Grundeigentümer

Reto Brun, Kirchrain 11, 5616 Meisterschwanden

Projektverfasser

SQ Architekten GmbH, Zürichstrasse 49, 4665 Oftringen

Lage

Parz. Nr. 4256, Pfistergasse

Bauobjekt

Aufstellen einer Baureklametafel

Öffentliche Auflage:           22.08.2025 - 22.09.2025

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.