Prämienverbilligung 2027
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2027 werden daher die definitiven Steuerdaten 2024 berücksichtigt. Das Anspruchsverfahren der Prämienverbilligung erfolgt ausschliesslich elektronisch. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2024 und möglichem Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten bis 30. September 2026 einen persönlichen Code für die Online-Anmeldung per Post zugestellt. Sollte jemand keinen Internetzugang haben, hilft Ihnen die SVA Aargau oder die Gemeindezweigstelle gerne bei der Antragsstellung. Falls mögliche Anspruchsberechtigte bis zum 30. September 2026 keine Mitteilung erhalten, können sie bei der SVA Aargau ab Oktober 2026 direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv einen Code bestellen. Für Personen die neu im Kanton Aargau wohnhaft sind und noch keine Prämienverbilligung beantragt haben, ist eine Codebestellung nicht erforderlich. Melden Sie sich mit dem Änderungsantrag an: www.sva-ag.ch/aenderungsantrag. Der Antrag für die Prämienverbilligung 2027 ist in jedem Fall bis spätestens 31. Dezember 2026 einzureichen. Verbesserungen oder Verschlechterungen Ihrer finanziellen Situation sowie Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse melden Sie online mit dem Änderungsantrag: www.sva-ag.ch/aenderungsantrag