Baugesuchspublikationen
|
BG Nr. 2025/ 095 |
|
|
Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Berzati AG, Hauptstrasse 19, 5734 Reinach |
|
Projektverfasser |
Berzati AG, Hauptstrasse 19, 5734 Reinach |
|
Lage |
Parz. Nr. 1445, Geb. Nr. 3026, Baselgasse 4c |
|
Bauobjekt |
Projektänderung Gewerbefläche 4C und Neunutzung Gewerbefläche 4B in Büroräume; Projektänderung Nr. 1 zu BG Nr. 2025-0095: Innenausbau / Anpassung Nutzung Mieterschaft |
|
|
|
|
BG Nr. 2026/ 016 |
|
|
Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Jost Schumacher, Alpenstrasse 1, 6004 Luzern |
|
Projektverfasser |
Atelier für Architektur & Gestaltung AG, Alpenquai 10, 6005 Luzern |
|
Lage |
Parz. Nr. 2222, Alzbachstrasse |
|
Bauobjekt |
Vorentscheid Erschliessung Wohnüberbauung Parzelle 2222 an die K333 |
Öffentliche Auflage: 25.09.2026 - 26.10.2026
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.