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Betreibungsauskunft

Gemäss Art. 8a SchKG erhält jedermann Auskünfte aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis an das Betreibungsamt. Legen Sie ein frankiertes Rückantwortkuvert bei. Die Auskunft wird zusammen mit der Gebührenrechnung zugestellt.

Schriftliche Auskunft: CHF 17.00

Fehlt das frankierte Rückantwortkuvert, wird dieses verrechnet.

Sie haben die Möglichkeit, die Auskünfte mündlich zu erhalten. Das Betreibungsamt benötigt dazu ebenfalls einen Interessennachweis. Mündliche Auskünfte werden nur am Schalter gegen Vorlage eines Personalausweises und des Interessennachweises erteilt.

Mündliche Auskunft: CHF 9.00

open positions