Feuerungskontrolle Heizung
Das Luftreinhaltungsgesetz (LRV) schreibt vor, dass bei Feuerungsanlagen alle zwei Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden muss. Diese Kontrolle ist in der LRV geregelt.
Messberechtigte
Jeder Anlagebetreiber kann frei entscheiden wer an seiner Anlage Abgasmessungen durchführt, sofern der ausführende Servicetechniker eine Messberechtigung nachweisen kann.
Vollzugsmodell
Im Kanton Aargau gilt das Vollzugsmodell 2. Messungen, welche durch das Servicegewerbe durchgeführt werden, sind vignettenpflichtig. Zurzeit betragen die Kosten für eine Vignette CHF 43.00, zuzüglich MwSt.
Amtliches Kontrollorgan in Gemeinden
Die Verantwortung über die turnusgemässe Durchführung obliegt den Gemeinden. Diese wählt für die Dauer einer Amtsperiode (4 Jahre) einen amtlichen Feuerungskontrolleur.
Dem gewählten amtlichen Feuerungskontrolleur obliegt die administrative Verwaltung der Feuerungsanlagen, die Festlegung vom Kontrollturnus, die Durchführung von ausstehenden Messungen am Ende der Kontrollperiode, die Festlegung von Sanierungsfristen sowie die technische Beurteilung von Klagefällen bei Emissionen und Immissionen.
Die Verfügung von Sanierungen hingegen, wird ausschliesslich durch den Gemeinderat erlassen.
Amtlicher Feuerungskontrolleur der Gemeinde Reinach:
Hansruedi Fankhauser, Sonnenbergstrasse 21, 5734 Reinach, Tel. 062 771 58 79