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Kommissionen

In der Gemeindeordnung wird die Zahl der Mitglieder festgelegt. In Reinach sieht dies wie folgt aus:

  • Die Finanzkommission besteht aus fünf Mitgliedern.
  • In die Steuerkommission sind drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied zu wählen.
  • In das Wahlbüro sind vier Mitglieder und vier Ersatzmitglieder zu wählen.

Die Wahlen werden an der Urne durchgeführt. Eine Ausnahme bilden die Abgeordneten von Gemeindeverbänden, welche vom Gemeinderat gewählt werden.

open positions