Navigieren in Reinach

Rechtsauskunft

Die unentgeltliche Rechtspflege wird auf schriftliches Gesuch hin bewilligt, wenn (kumulativ) die betroffene Person ohne erhebliche Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhaltes die Prozesskosten nicht bestreiten könnte und der Prozess nicht als offenbar aussichtslos oder mutwillig erscheint. Den Gesuchstellern obliegt eine Mitwirkungspflicht. Sie haben eine Aufstellung über ihre Lebenshaltungskosten einzureichen.

Wird das Gesuch bewilligt, ist die betroffene Person von Kostenvorschüssen und von der Bezahlung von Verfahrenskosten befreit. Wurde einer Partei die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, ist sie zu Nachzahlungen verpflichtet, sobald sie dazu in der Lage ist.

Unentgeltliche Rechtsauskunft

Im Bezirk Kulm findet die unentgeltliche Rechtsauskunft jeweils an einem Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bezirksgebäude (1. OG beim Bezirksgericht, Einzelzimmer) in Unterkulm statt. 

Termine 2024 [pdf, 63 KB]
Beteiligte Anwaltsbüros [pdf, 70 KB]

open positions