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Abmeldung

Ein Wegzug aus Reinach ist den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich zu melden.

Schweizer Staatsangehörige

  • Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte) vorbei oder melden Sie den Wegzug mit eUmzug.
  • Den Heimatschein senden wir direkt an Ihre neue Wohngemeinde.

Ausländische Staatsangehörige

  • Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem Pass sowie dem Ausländerausweis vorbei oder melden Sie den Wegzug mit eUmzug.

Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen.