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Kommissionen

In der Gemeindeordnung wird die Zahl der Mitglieder festgelegt. In Reinach sieht dies wie folgt aus:

  • Die Finanzkommission besteht aus fünf Mitgliedern.
  • In die Steuerkommission sind drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied zu wählen.
  • In das Wahlbüro sind vier Mitglieder und vier Ersatzmitglieder zu wählen.

Die Wahlen werden an der Urne durchgeführt. Eine Ausnahme bilden die Abgeordneten von Gemeindeverbänden, welche vom Gemeinderat gewählt werden.