Steuerregisterauszug
Steuerregisterauszüge werden nur persönlich oder gegen eine schriftliche Vollmacht durch die Abteilung Steuern abgegeben. Für die Identifikation ist die Vorweisung eines gültigen Ausweises nötig.
Steuerregisterauszüge werden nur persönlich oder gegen eine schriftliche Vollmacht durch die Abteilung Steuern abgegeben. Für die Identifikation ist die Vorweisung eines gültigen Ausweises nötig.