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Liste säumiger Prämienzahler

Die Liste säumiger Prämienzahler wurde per 1. Juli 2014 im Kanton Aargau eingeführt.

Warum eine Liste mit säumigen Prämienzahlern?

Die Liste säumiger Prämienzahler verfolgt das Ziel, die Anzahl säumiger Prämienzahler und Prämienzahlerinnen zu reduzieren und die Zahlungsmoral zu erhöhen. Durch diese Massnahmen sollen künftig weniger Verlustscheine ausgestellt werden, um somit den finanziellen Aufwand des Kantons und der Gemeinden zu vermindern.

Aufnahme auf die Liste

Wenn eine versicherte Person aufgrund offener Krankenkassenprämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betrieben wird, erhält die SVA als Durchführungsstelle eine Meldung vom Krankenversicherer. Die Durchführungsstelle prüft die Aufnahme und stellt der versicherten Person wie auch dem Schuldner ein Schreiben zu, in dem eine 30-tägige Nachfrist für die Zahlung der ausstehenden Beträge gesetzt und auf die Konsequenzen bei einer effektiven Aufnahme auf die Liste hingewiesen wird. Nach Ablauf dieser Frist wird die Aufnahme auf die Liste verfügt. Eine Kopie der Verfügung wird als Information für die Aufnahme auf der Liste säumiger Prämienzahler dem Krankenversicherer zugestellt.

Nicht auf die Liste kommen:

  • Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen
  • Bezüger und Bezügerinnen von Sozialhilfe
  • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Folgen für Personen, die auf der Liste geführt werden

  • Die Krankenversicherer schieben die Erstattung von ausstehenden Behandlungskosten auf
  • Der Leistungsaufschub endet erst, wenn alle Ausstände vollständig bezahlt sind
  • Ausgenommen vom Leistungsaufschub sind Notfallbehandlungen. Das heisst, Leistungserbringer wie Ärzte, Spitäler, Apotheken etc. können die Behandlung von Personen auf Notfallbehandlungen beschränken. Was als Notfall gilt, entscheidet jeweils der Leistungserbringer

Wer hat Einblick auf die Liste?

Zugang zur Liste haben die Aargauer Gemeinden für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, die zugelassenen Leistungserbringer und die Durchführungsstelle.

Löschung von der Liste

Eine Löschung von der Liste säumiger Prämienzahler kann aus folgenden Gründen vorgenommen werden:

  • Krankenversicherer meldet die vollständige Zahlung der ausstehenden Beträge
  • Wegzug aus dem Kanton Aargau
  • Versicherte/r bezieht neu Ergänzungsleistungen
  • Versicherte/r bezieht neu Sozialhilfe