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Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe

Der Regierungsrat hat zwei Sonntage in diesem Jahr festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Er berücksichtigt dabei die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit.

Für dieses Jahr hat der Regierungsrat den dritten und vierten Adventssonntag (15. und 22. Dezember 2024) bewilligungsfrei erklärt.

Die Daten der Sonntagsverkäufe sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.